ErbCheck von Netnotar

Der ErbCheck zeigt die Ansprüche aus dem Erbrecht; Pflichtteil, frei verfügbarer Teil, sowie die Erbfolge mit oder ohne letztwilligen Verfügung sind graphisch für Sie dargestellt. Nutzten Sie dieses kostenlose Tool um zu überprüfen wer nach Ihrem Tod wie viel erbt.

Berechnen der persönlichen Nachlass-Situation

Erfassen Sie Ihre gesetzlichen Erben und der ErbCheck von Netnotar berechnet für Sie die Verteilung Ihres Nachlasses. Die obere Graphik stellt die Erbfolge ohne letztwillige Verfügung dar. Die untere Graphik zeigt wie gross der frei verfügbare Teil ist und welcher Anteil gesetzlich geschützt ist.

Was bedeuten Nachlass, Pflichtteil, letztwillige Verfügung und frei verfügbarer Teil?

  • Nachlass; ist das gesamte Vermögen des Verstorbenen.
  • Letztwillige Verfügung; ist ein Testament oder ein Erbvertrag.
  • Pflichtteil; ist ein gesetzlicher Anteil der gewissen Erben nicht entzogen werden darf.
  • Frei verfügbarer Teil; ist der nicht pflichtteilgeschützte Nachlass. Dieser kann mit einer letztwilligen Verfügung beliebig verteilt werden.

Probleme der Erbfolge nach schweizerischem Erbrecht

Die gesetzliche Erbfolge scheint auf den ersten Blick fair zu sein. Insbesondere die nächste Generation ist mit einem relativ grossen Pflichtteil vor Erbschleichern geschützt. Praktisch führt ein solcher Pflichtteil jedoch regelmässig zu finanziellen Schwierigkeiten für den hinterbliebenen Ehegatten. Er/Sie muss unter Umständen gewichtige Vermögenswerte verkaufen um die Erbansprüche der Nachkommen zu befriedigen.

Die Lösung von Netnotar

Wenn wir gut für unsere Kinder sorgen wollen, müssen wir gut für uns selber sorgen und uns gegenseitig begünstigen. Diese Anliegen können Sie mit Netnotar in einem Ehe- und Erbvertrag sowie in Vorsorgeaufträgen umsetzen.

Wieso ein Ehevertrag und ein Erbvertrag?

Um sich gegenseitig optimal zu begünstigen können die Ehegatten sich zunächst mit einem Ehevertrag den Vorschlag an der Errungenschaft zuweisen. So halten sie den Nachlass und den Pflichtteil klein. Je nach Kanton wirkt sich dies Steueroptimierend aus.

Danach bestimmen Sie in einem Erbvertrag, dass der überlebende Ehegatte die Nutzniessung an dem ganzen den gemeinsamen Nachkommen zufallenden Teil der Erbschaft erhalten soll. So muss niemand ausbezahlt werden.

* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren